"An das Vorliegen eines Provisionsverlangens des Maklers sind für die Annahme eines durch Inanspruchnahme von Maklerleistungen schlüssig zustandegekommenen Maklervertrages besondere Anforderungen zu stellen. Ein Maklerrahmenvertrag kommt grundsätzlich nur dann zustande, wenn der Interessent dem Makler einen über dessen Objektbestand hinausgehenden Suchauftrag erteilt. (openJur 2011)"
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Quelle:
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OLG Frankfurt am Main · Beschluss vom 16. Februar 2011 · Az. 19 U 268/10
Permalink: https://openjur.de/u/306823.html